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Welche Möglichkeiten gibt es?
Von Ende Januar bis Mitte Dezember und in vier Terms von je neun bis elf Wochen Länge unterteilt, geht das Schuljahr in Australien und Neuseeland. Zwischen den einzelnen Terms liegen jeweils zwei Ferienwochen. Die Sommerferien dauern von Mitte Dezember bis Ende Januar. Für deutsche Teilnehmer empfiehlt Southern Cross einen Einstieg zu Beginn des dortigen Schuljahres oder am Ende unseres Schuljahres, also zu Term 1 im Januar oder zu Term 3 im Juli. Die Aufenthaltslänge ist termweise (drei Monate) gestaltbar, zum Beispiel ein, zwei, drei oder vier Terms. Eine Verlängerung des Aufenthalts ist jederzeit und unkompliziert möglich. Alters- oder Klassenstufengrenzen Die Teilnehmer dürfen in Australien maximal 18 und in Neuseeland maximal 19 Jahre alt sein. Typischerweise wird ein Aufenthalt in der 10. oder 11. Klasse durchgeführt. Aber auch Aufenthalte zum Beispiel schon während der 9. oder nach der 11. Klasse bzw. nach einem Schulabschluss (Mittlere Reife oder Hauptschulabschluss) sind möglich. Planung und Durchführung Die Durchführung eines Schulaufenthaltes im Ausland bedarf einer kompetenten Beratung in der Planungsphase und einer umfassenden und verlässlichen Betreuung während des gesamten Aufenthaltes in Deutschland und im Gastland. Aus diesem Grund ist es wichtig, nichts dem Zufall zu überlassen und sich eine mit dem gewählten Zielland sehr vertraute Organisation auszuwählen. Mit Southern Cross steht Ihnen dazu eine ausschließlich auf Down Under spezialisierte Organisation mit über zehnjähriger Erfahrung und einem engagierten Team von Mitarbeitern zur Verfügung, die mit den Lebensverhältnissen in Australien und Neuseeland bestens vertraut sind. Schulwahl und Schulgarantie Einer der wichtigsten Punkte ist die freie Schulwahl und auch die schriftliche Bestätigung des Schulplatzes an der gewünschten Schule von Seiten der Organisation. Denn was hilft ein Schulaufenthalt an einer Schule, die nicht das bietet, was erwartet oder gewünscht wird, oder in einer ganz anderen Region liegt? Genau aus diesem Grund sollte zunächst ein unverbindliches, individuelles Beratungsgespräch geführt werden und ein Vertrags- oder Vereinbarungsverhältnis erst eingegangen werden, wenn der gewünschte Schulplatz schriftlich garantiert worden ist. Sie sollten sich nicht entscheiden müssen, bevor Ihnen das Vertragsangebot mit Nennung der Schule, Abflugdatum und Zeitraum vorliegt! Unterkunft in der Gastfamilie Die Unterbringung der Schülerinnen und Schüler erfolgt in der Regel in Gastfamilien. Bei der Auswahl der Gastfamilie sollte dabei Wert auf eine möglichst nahe Orientierung am Persönlichkeitsprofil der Schüler gelegt werden. Außerdem besteht während des gesamten Aufenthalts rund um die Uhr eine Betreuung durch erfahrene Mitarbeiter (Homestay Coordinator) des Bildungsministeriums bzw. der Schule sowie nach Möglichkeit durch einen deutschsprachigen Ansprechpartner der Organisation vor Ort. Australische und neuseeländische Familien sind für ihre offene und freundliche Art bekannt. Die Teilnehmer werden herzlich in die Familien eingeführt und nehmen am alltäglichen Familienleben teil. Selbstverständlich wird auch von den Gästen erwartet, dass sie sich aktiv um eine Integration bemühen. Wie überall auf der Welt, sind auch die Menschen in den Gastfamilien individuelle Persönlichkeiten mit ihren Stärken und Schwächen. Schulabschluss Der nationale Schulabschluss kann an allen Schulen erworben werden. An manchen Schulen gibt es auch die Möglichkeit mit dem International Baccalaureate (IB) abzuschließen. Es müssen dann die beiden letzten Klassenstufen für mindestens sechs oder acht Terms besucht werden. Zur Anerkennung der verschiedenen Schulabschlüsse als Studienberechtigung an einer deutschen Hochschule gibt es Regelungen die sich von Bundesland zu Bundesland innerhalb Deutschlands unterscheiden. Christian Maresch Southern Cross Sprachreisen GmbH 0800-3803416 (kostenfrei aus dem dt. Festnetz) info@southerncross.eu www.highschool-downunder.com itchy feet Nr.7, Ausgabe 2010 |
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